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FG Münster 13.03.2008 3 K 1919/05 Erb, NWB direkt 32/2008 S. 10

Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

§ 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG führt lediglich dazu, dass die für Vorerwerbe innerhalb der 10-Jahresfrist zu erhebende Steuer, nicht aber eine unrichtig dafür höhere, bestandskräftig festgesetzte Steuer angerechnet wird.