Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Studiengebühren für wissenschaftliche Hochschule in privater Trägerschaft
Studiengebühren der wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU) sind nicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG anteilig als Sonderausgaben abzugsfähig, da der Hochschule keine Genehmigung als Ersatzschule durch die Kultusbehörden des Landes NRW erteilt worden ist. Die staatliche Anerkennung als Hochschule in freier Trägerschaft reicht nicht aus.