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FG Saarland 16.04.2008 2 K 2123/04, NWB direkt 32/2008 S. 3

Haftungsbescheid nach Aufhebung eines früheren Haftungsbescheids

Der von der Aufhebung des ursprünglichen Haftungsbescheids ausgehende Vertrauensschutz steht dem Erlass eines weiteren Haftungsbescheids entgegen, wenn dieser aufgrund desselben Sachverhalts ergeht.