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BBEV Nr. 15 vom

Das Abkommen über den Austausch steuerlicher Informationen zwischen Deutschland und Jersey

Redaktion

Deutschland hat mit der oft als „Steueroase” bezeichneten Insel Jersey ein bilaterales Abkommen über den Austausch steuerlicher Informationen abgeschlossen. Am haben Vertreter des BMF, des Auswärtigen Amtes und der Chief Minister von Jersey in Berlin die Vereinbarung unterzeichnet.

I. Abkommen zum Austausch steuerlicher Informationen

Am haben Vertreter des BMF, des Auswärtigen Amtes und der Chief Minister von Jersey in Berlin das Abkommen über den Auskunftsaustausch sowie die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften unterzeichnet. Diese Vereinbarung ist bereits das dritte von Jersey abgeschlossene bilaterale Abkommen zum Informationsaustausch in Steuerfragen. Weitere Vereinbarungen bestehen zwischen der Kanalinsel und den Niederlanden bzw. den USA.

Aufgrund des Abkommens ist jede Partei berechtigt, die andere Partei um Auskünfte in Steuersachen zu ersuchen. Es bestätigt nach Ansicht des BMF zudem die Verpflichtung beider Parteien zu einem offenen und fairen Steuerwettbewerb. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der Standards für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke, we...