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BFH 03.04.2008 V R 76/05, BBK 15/2008 S. 4798

Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft

Eine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG setzt nach dem ein Verhältnis der Überordnung (des Organträgers) und Unterordnung (der Organgesellschaft) in einer Weise voraus, dass die Organgesellschaft als Unternehmensteil dem Unternehmen des Organträgers zuzuordnen ist. Zwar müssen die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung nicht in gleichem Umfang erfüllt sein; jedoch genügt es nicht, wenn nur zwei der drei Eingliederungsmerkmale vorliegen. Hierzu führt der BFH aus:

  • Von der finanziellen Eingliederung, die bei einer Mehrheitsbeteiligung anzunehmen ist, kann weder auf die wirtschaftliche noch auf die organisatorische Eingliederung geschlossen werden. Insbesondere hat die aktienrechtliche Abhängigkeitsvermutung de...