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Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuer bei Forderungsverzicht gegen Besserungsschein
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Umsatzsteuer, die sich aus einem Vorsteuer-Berichtigungsanspruch ergibt, wenn die Gesellschafter auf ihre Forderungen gegen Besserungsschein verzichten und die GmbH
den sich aus dem Forderungsverzicht nach § 17 UStG ergebenden Vorsteuer-Berichtigungsanspruch nicht rechtzeitig anmeldet,
für die Umsatzsteuerrückzahlung an das FA auch keine finanziellen Rücklagen gebildet hat und
später zur Nachzahlung dieser Umsatzsteuer nicht mehr in der Lage ist.
Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg im vorläufigen Rechtsschutz und stützte die Haftung des Geschäftsführers auf § 69 AO. Das Verschulden des Geschäftsführers sah das FG darin, dass er die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) durch eine Buchhalterin hatte erstellen lassen, die nur mit de...