Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nutzung eines Dienstwagens durch einen Außendienstmitarbeiter für eine wöchentliche Fahrt zwischen Wohnung und Betriebssitz des Arbeitgebers
Nutzt ein Außendienstmitarbeiter einen Dienstwagen, der ihm auch zur privaten Nutzung überlassen worden ist, einmal in der Woche für eine Fahrt zwischen Wohnung und Betriebssitz des Arbeitgebers, so handelt es sich bei dem Betriebssitz um eine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Für die Regelmäßigkeit genügt es nach dem wenn der Betriebssitz fortdauernd und wiederholt angesteuert wird; dies ist bei einer Fahrt pro Woche der Fall.
Die Folge: Der Arbeitnehmer hat einen geldwerten Vorteil für die wöchentliche Fahrt zu versteuern. Allerdings ist nach dem BFH-Urteil nicht der übliche Zuschlag von 0,03 % des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG anzusetzen; denn diesem Zuschlag liegt die Annahme zugrunde, dass der Dienstwagen ...