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FG Köln 26.03.2008 5 K 1599/07 , NWB direkt 31/2008 S. 8

Private Dienstwagennutzung als Arbeitslohn

Überlässt eine GmbH einen Dienstwagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer auch für private Fahrten ohne eine Regelung dazu im Anstellungsvertrag, ist der geldwerte Vorteil im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach der 1-%-Regelung zu versteuern. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nicht vor. Die Belastung eines Gesellschafter-Verrechnungskontos steht einer Zuzahlung nicht gleich, solange keine tatsächliche Belastung des Geschäftsführers eintritt.