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StBMag Nr. 8 vom Seite 10

Berater haben viel zu verlieren

Das Insolvenzrecht bietet Schuldnern die Chance auf einen Neuanfang. Steuerberatern steht hierbei ihr Berufsrecht entgegen.

Claas Beckmann

Die Insolvenz einer Steuerkanzlei ist selten. Aber wen sie trifft, den trifft sie hart: Kanzlei weg, Titel weg und wenig Aussicht auf eine wirtschaftliche Erholung. Doch zwischen der Rechtsprechung der obersten Gerichte tut sich ein Spalt auf, durch den ein Hoffnungsschimmer fällt.

Das Bundesverfassungsgericht hat einem in Insolvenz geratenen Notar vorübergehend das Amt belassen, dessen ihn der Bundesgerichtshof entheben wollte. Der BVerfG-Beschluss aus dem Jahr 2004 eröffnet auch für verwandte Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Wege. Er zeigt Rahmenbedingungen auf und adelt die Möglichkeiten, die das Insolvenzrecht bietet. Der Beschluss erging aufgrund geordneter Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Insolvenzplan) und untadeliger Amtsführung des Notars.

Zudem verschafft der Beschluss auch ausdrücklich dem Grundrecht auf freie Berufswahl und -ausübung Artikel 12 Grundgesetz seine gebührende Geltung. Der BGH hatte den Einwand des Notars, seine Enthebung verletze Artikel 12, noch anders bewertet: Die für die Amtsenthebung „erforderliche streng rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens ist gegeben„.

Es ist eine oft gehörte Klage, d...