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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 76 - Kaffee- und Teeverarbeitung

(ohne Kaffeemittelproduktion)

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1996 angeschafft oder hergestellt worden sind.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Kaffeeverarbeitung
1.1
Aufreißmaschinen
8
12
1.2
Beutelverschließmaschinen
6
17
1.3
Dosenfüllmaschinen
8
12
1.4
Einwickelmaschinen
10
10
1.5
Entstaubungsmaschinen
4
25
1.6
Entsteinmaschinen
10
10
1.7
Mischanlagen
8
12
1.8
Mischtrommeln
8
12
1.9
Paketier-, Abfüllanlagen
5
20
1.10
Probenröster
10
10
1.11
Reinigungs- und Sortiermaschinen
1.11.1
durch Luftsichtung
10
10
1.11.2
durch Schüttelsystem
8
12
1.12
Röstmaschinen
8
12
1.13
Schlauchbeutelmaschinen
8
12
1.14
Siebmaschinen
10
10
1.15
Spezialmühlen (elektr.)
4
25
1.16
Steuerungsanlagen (elektron.)
8
12
1.17
Kaffeelagerbehälter (innen)
10
10
1.18
Kaffeesilos (außen)
25
4
2
Teeverarbeitung
2.1
Aufgußbeutelmaschinen
4
25
2.2
Entstaubungsanlagen
4
25
2.3
Flachbeutelverschließmaschinen
8
12
2.4
...