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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 54 - Lederwaren- und Kofferindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1995 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Herstellung von Sattler-, Täschner- und Galanteriewaren Herstellung von technischen Lederartikeln Herstellung von Lederhandschuhen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Abfallheftmaschinen
10
10
2
Abfallverwertungsmaschinen
10
10
3
Abglasmaschinen
7
14
4
Anleimmaschinen
3
33
5
Anpreßmaschinen
5
20
6
Anreibemaschinen
5
20
7
Anschlagmaschinen
5
20
8
Aufrauhmaschinen
10
10
9
Bandmesserzuschneidemaschinen
5
20
10
Beschneidemaschinen
10
10
11
Biegemaschinen
11.1
Handoder Fußbetrieb
10
10
11.2
elektrisch
5
20
11.3
gasbeheizt
7
14
12
Bodenschutznietmaschinen
5
20
13
Bügelmaschinen
10
10
14
Deckelscheren
14.1
handbetrieben
10
10
14.2
elektrisch betrieben
5
20
15
Drahtklammerheftmaschinen
7
14
16
Druckknopfmaschinen
5
20
17
Eckeneinp...