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Durchsetzung von Forderungen innerhalb der EU
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der EU verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
Weitere Einzelheiten zum Inkrafttreten des Gesetzes, zum Europäischen Mahnverfahren sowie zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen finden Sie im Beitrag von Beyer in BBB 3/2008 S. 80.S. 231