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Rückabwicklung des gescheiterten Verkaufs eines Kommanditanteils
Die Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft stehen einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines gescheiterten Kommanditanteilsverkaufs grundsätzlich nicht entgegen. Sie können zumindest bezüglich derjenigen Gewinne Anwendung finden, die dem Erwerber des Kommanditanteils für die Zeit vor Aufdeckung seiner fehlerhaften Gesellschafterstellung zugeflossen und ihm deshalb steuerlich mit der Folge zuzurechnen sind, dass gezahlte Steuern bereicherungsmindernd wirken (, NZG 2008 S. 24).