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FG Baden-Württemberg 26.05.2008 8 K 232/04, NWB direkt 30/2008 S. 3

Änderung eines Steuerbescheids aufgrund Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaftserklärung in Anspruch genommen wird, und nicht erst bei Erfüllung der Bürgschaftsschuld. Hätte die Inanspruchnahme des Gesellschafters aus der Bürgschaft bereits zum Zeitpunkt der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt werden können, liegt kein nachträgliches Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vor. Ist dem Finanzamt die Bürgschaftsinanspruchnahme unbekannt, sind die Voraussetzungen für eine Änderung nach § 174 Abs. 3 Satz 1 AO nicht gegeben. Eine falsche Rechtsanwendung allein ist kein Änderungsgrund i. S. einer widerstreitenden Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1 und 2 AO. Das nachträgliche Bekanntwerden der Bürgschaftsinanspruchnahme beruht auf einem dem Steuerpflichtigen zuzure...