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FG Baden-Württemberg 05.03.2008 13 K 218/06, NWB direkt 30/2008 S. 11

Kraftfahrzeugsteuer: Keine Kraftfahrzeugsteuer für Registrierzulassung

Eine sog. Registrierzulassung löst keine Kraftfahrzeugsteuer aus, wenn sie weder dazu führt, dass das Fahrzeug verkehrsrechtlich zum Verkehr zugelassen wird, noch dass ein Kennzeichenschild hergestellt und mit dem amtlichen Dienststempel versehen wird, noch dass eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgehändigt wird.