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FG Münster 17.04.2008 6 K 461/04 E, NWB direkt 30/2008 S. 5

Schuldzinsen aus Refinanzierung als nachträgliche Werbungskosten

Zinsen aus einem für den Erwerb einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung aufgenommenen Refinanzierungsdarlehen sind nach Veräußerung der Beteiligung oder Gesellschaftsauflösung nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar, es sei denn, die Aufwendungen entfallen noch auf eine Zeit vor der Veräußerung. Unerheblich ist dabei, ob der Wegfall der Beteiligung freiwillig oder zwangsweise erfolgt.