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FG Hamburg 07.11.2007 5 K 253/05, NWB direkt 30/2008 S. 5

Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei Wohnung im Elternhaus

Ein alleinstehender Steuerpflichtiger hat seinen Haupthausstand am Beschäftigungsort, wenn er dort über eine adäquate, doppelt so große Wohnung verfügt wie am Heimatort und sich die dortige Wohnung im Elternhaus befindet.