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BFH 29.05.2008 VI R 25/07, NWB direkt 30/2008 S. 5

Keine Steuerfreiheit des erhöhten Unfallruhegehalts

Das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG wird „aufgrund der Dienstzeit” i. S. von § 3 Nr. 6 EStG gewährt, ist somit nicht nach dieser Vorschrift steuerbefreit.