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FG Köln 17.04.2008 10 K 43/05 , NWB direkt 30/2008 S. 3

Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO

Die Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 4 AO tritt auch ein, wenn das Finanzamt ohne eine formelle Entscheidung aufgrund eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsanordnung den Prüfungsbeginn verschiebt.