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NWB Nr. 30 vom Seite 2843 Fach 29 Seite 1733

Die Speicherung von IP-Adressen

Das Spannungsverhältnis zwischen Speicherungspflicht und -verbot und seine Bedeutung für die steuerrechtliche Praxis

Susann Funke

IP-Adressen sind beim täglichen Umgang mit dem Internet unverzichtbar. IP-Adressen können aber auch Bedeutung für die steuerrechtliche Praxis erlangen. Sie können als Bestands- und Abrechnungsdaten im Rahmen der kaufmännischen Buchführung nach Steuerrecht (§ 147 AO) und Handelsrecht (§ 257 HGB) aufzubewahren sein, wenn sie Bestandteil kaufmännischer Belege sind. Daneben existieren aber andere gesetzliche Regelungen, die eine Speicherung verbieten. Ob eine Speicherung zulässig und geboten oder umgekehrt sogar verboten ist, ist davon abhängig, in welchem Verhältnis die genannten Gesetze zueinander stehen und inwieweit kollisionsauflösende Regelungen in diesen Gesetzen existieren.

I. Bedeutung für die steuerrechtliche Praxis

Eine IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse) dient zur eindeutigen Adressierung von Rechnern und anderen Geräten in einem IP-Netzwerk. Um eine Kommunikation zwischen zwei Geräten aufzubauen, muss jedes der Geräte in der Lage sein, dem anderen Gerät Daten zu senden. Damit diese Daten bei der richtigen Gegenstelle ankommen, muss die Gegenstelle eindeutig benannt werden. Dies geschieht durch die Vergabe von IP-Adressen. Ein Webserver wird von einem ...