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BSG 18.06.2008 B 14 AS 22/07 R, NWB 30/2008 S. 240

Sozialrecht | Keine Kürzung des Arbeitslosengelds II wegen Krankenhaus-Verpflegung

Alg II-Bezieher müssen bei einem Krankenhaus-Aufenthalt keine Kürzung ihres Leistungsanspruchs hinnehmen (). Zur Begründung führten die Richter aus, dass mit der Regelleistung die Lebenshaltungskosten pauschaliert abgegolten seien. Daher führe ein individuell niedrigerer Bedarf nicht zu einer Kürzung und ein individuell höherer Bedarf nicht zu einer Erhöhung der Regelleistung. Zumindest für das Streitjahr 2007 habe es in der Alg II-Verordnung keine Rechtsgrundlage für eine Kürzung der Regelleistung bei stationärer Behandlung gegeben. Zwar sei die Alg II-Verordnung insoweit zum geändert worden; diese Änderung begegne aber erheblichen rechtlichen Bedenken.