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NWB Nr. 30 vom Seite 2787

Mündliche Verhandlung in Sachen Pendlerpauschale

Der Zweite Senat des BVerfG verhandelt am Mittwoch, die Normenkontrollanträge des FG Niedersachsen, des FG Saarland sowie des BFH zur Pendlerpauschale. Mit der ab dem geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG ordnete der Gesetzgeber an, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind. Nach Satz 2 der Vorschrift können lediglich Fahrtaufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer „wie Werbungskosten” abgezogen werden. Eine entsprechende Regelung besteht auch für Freiberufler und Gewerbetreibende. Die vorlegenden Gerichte halten die Versagung des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für verfassungswidrig (vgl. Kanzler, NWB Beratung aktuell 38/2007; Schneider, NWB Beratung aktuell 6/2008). S. 2788