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FG Niedersachsen 15.10.2007 7 K 56/03, NWB 30/2008 S. 238

Grunderwerbsteuer | Kosten für ein (künftiges) Waldumwandlungsverfahren

Mit Urteil v. - 7 K 56/03 hat das FG Niedersachsen entschieden: Kosten für ein (künftiges) Waldumwandlungsverfahren nach dem Naturschutzgesetz sind nicht Teil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Das Finanzgericht lehnt sich ausdrücklich an die Rechtsprechung des BFH zur Nichtbesteuerung künftiger Grundstückserschließungsbeiträge an, wonach Kosten der (künftigen) Grundstückserschließung als besondere „öffentliche-rechtliche Erschließungslast” nach dem Baugesetzbuch, ähnlich wie die künftig entstehenden Grundsteuern, nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen sollen. Das Finanzamt hat Revision eingelegt (Az. beim BFH: II R 18/08).