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Gewerbesteuer | Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden u. a. die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital durch die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG ersetzt. Die Änderungen sind erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 36 Abs. 5a GewStG). Der gleich lautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. - G 1422 NWB QAAAC-84536 nimmt zu diesbezüglichen Anwendungsfragen Stellung. Hierzu erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.