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IWB 14/2008 S. 1310

Japan | Steuerreform 2008

Die japanische Steuerreform 2008 (in weiten Teilen wirksam seit dem 1.4.2008) bringt wesentliche Änderungen für ausländische Investoren in Japan mit sich. Die bisherigen Steuervergünstigungen für Forschungs- und Entwicklungskosten werden zugunsten der Steuerpflichtigen geändert, um zusätzliche steuerliche Anreize für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Japan zu schaffen. Weiterhin werden die lokalen Unternehmensteuersätze für Wirtschaftsjahre ab 1.10.2008 abgesenkt, im Gegenzug wird jedoch erstmalig eine spezielle lokale Körperschaftsteuer eingeführt.

Die Steuerreform 2008 beinhaltet darüber hinaus die Änderung der Definition einer Betriebsstätte nach nationalem japanischen Steuerrecht, sodass der unabhängige Vertreter nach innerstaatlichem Recht keine Betriebsstätte mehr begründet. ...