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Auswirkungen des BMF-Schreibens zur Nur-Pensionszusage
Rückstellung und verdeckte Gewinnausschüttung oder Aufwand und Arbeitslohn bei Auszahlung?
Mit Schreiben v. hat das BMF die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Nur-Pensionszusagen abweichend von der BFH-Rechtsprechung geregelt und die Bildung einer Rückstellung zugelassen. Welche körperschaftsteuerrechtlichen Folgen sich hieraus ergeben, erläutert der nachfolgende Beitrag. Das BMF geht im Gegensatz zur Rechtsprechung nunmehr von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Körperschaftsteuerrechtlich werden daher die Auswirkungen der Pensionszusage nicht mehr zeitlich verschoben, sondern die Belastung wechselt vom Gesellschafter auf die Gesellschaft. Überraschende Folge des BMF-Schreibens ist aber auch, dass Nur-Pensionszusagen an Dritte jetzt voll anzuerkennen sind. Das wirft die Frage auf, ob die steuerliche Sonderbehandlung von Nur-Pensionszusagen an Gesellschafter noch zu rechtfertigen ist.
I. Darstellung und praktische Auswirkungen des BMF-Schreibens
1. Nur-Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung
Das NWB JAAAC-81699 beschäftigt sich mit der Nur-Pensionszusage, ohne jedoch diesen Begriff zu definieren. Man könnte auch davon ausgehen, dass der Begriff selbsterklärend ist: Eine Nur-Pensionszusage liegt vor, wenn ein Arbeitne...