Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialrecht | Arbeitsunfall auf dem Weg zum potenziellen Arbeitgeber
In der Unfallversicherung sind kraft Gesetzes Personen versichert, die nach den Vorschriften des SGB III (als Arbeitsuchende) der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen ( § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII). Kommt ein Arbeitsuchender einer solchen (sanktionsbewehrten) Vermittlungsaufforderung, sich bei dem dort benannten Arbeitgeber persönlich vorzustellen, nach, wird von dieser auch das (etwa wegen noch offener Punkte erforderliche) weitere Aufsuchen dieses potenziellen Arbeitgebers alsbald nach dem Vorstellungsgespräch mit umfasst. Soweit reicht auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (). – Anmerkung: D...