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Gewerbesteuer | Von Getränkehändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen als Dauerschulden
Darlehen, die einem Getränkegroßhändler von Brauereien zur Weitergabe an Gastwirte gewährt werden, sind nach dem NWB OAAAC-84019 Dauerschulden i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG a. F., wenn mit den weitergereichten Darlehen eine Getränkebezugsverpflichtung verbunden ist. Im konkreten Fall erhielt und gewährte ein Getränkegroßhändler mit einer Bierbezugsverpflichtung verbundene Darlehen. Die dem Getränkegroßhändler von Brauereien gewährten Darlehen hatten eine mehrjährige Laufzeit und sollten zur Beschaffung von Inventar für bestimmte Gaststätten von Kunden des Getränkegroßhändlers dienen. Mit einem solchen Darlehen war eine Bezugsverpflichtung für bestimmte Biersorten der Brauerei verbunden. Unter Verwendung der erhaltenen Darlehensmittel gewährte der Getränkegroßhändler anschließend seine...