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Einkommensteuer | Stille Reserven eines betrieblich genutzten Raums in einem im Miteigentum von Ehegatten stehenden Einfamilienhaus
Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis, erhöhen nach dem NWB PAAAC-84023 die anteilig auf diesen Raum entfallenden stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den Veräußerungsgewinn, und zwar auch dann, wenn der nutzende Ehegatte alle Kosten für diesen Raum als Betriebsausgaben abgezogen hatte. – Anmerkung: Die steuerzahlerfreundliche Lösung dieses Standardfalls ehelicher Nutzungsüberlassung ist durchaus umstritten. Denn bisher musste man davon ausgehen, dass die Behandlung des Nutzungsrechts eines betrieblich oder beruflich tätigen Steuerpflichtigen auch Konsequenzen für die Besteuerung der stillen Reserven hat, denn immerhin sah man darin kein immaterielles...