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FG München 10.04.2008 14 K 2713/05, NWB direkt 29/2008 S. 10

Herstellungskosten für Gebäude

Werden Vorsteuerbeträge aus den Herstellungskosten für ein Gebäude nicht spätestens in der Umsatzsteuerjahreserklärung geltend gemacht und wird diese Steuerfestsetzung mangels eingelegtem Einspruch formell bestandskräftig, kann der Vorsteuerabzug nicht mehr geltend gemacht werden, auch wenn die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand.