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FG Hessen 04.10.2007 10 K 1471/02, NWB direkt 29/2008 S. 9

Ausgleichszahlungen wegen außerordentlicher Kündigung von Wandelschuldverschreibungen

Für ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse genügt z. B. die Möglichkeit, dass das Finanzamt bei einem unveränderten Sachverhalt die Meinung, die das Gericht in einem erledigten Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren äußert, im anschließenden Veranlagungsverfahren respektiert. Ablösezahlungen als Wertausgleich für den Wegfall der Rechte und Chancen aus Wandelschuldverschreibungen bei Kündigung des Dienstverhältnisses sind durch das jeweilige Dienstverhältnis veranlasst und demzufolge als Arbeitslohn zu qualifizieren. Die berufliche Veranlassung wird nicht dadurch verdrängt, dass mit Zeichnung der Wandelanleihe durch einen berechtigten Arbeitnehmer ein eigenständiges Rechtsverhältnis neben dem Arbeitsverhältnis begründet wird.