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NWB Nr. 30 vom Beilage Seite 1 Seite 1

Lexikon zur Abgeltungsteuer

Was Anleger und ihre Berater wissen sollten

Dr. Friedrich E. Harenberg

Der ist für Kapitalanleger und ihre Berater ein denkwürdiges Datum. An diesem Tag treten die Regeln über die neue Besteuerung von privaten Kapitalerträgen in Kraft. Mit diesem Tag wird Deutschland die schärfste Wertzuwachsbesteuerung in ganz Europa haben. Kursgewinne und andere Wertzuwächse sind – bis auf einen Sparer-Pauschbetrag von 801 € bzw. 1 602 € – in voller Höhe und ungeachtet jeglicher Haltefrist steuerpflichtig. Frankreich dagegen hat einen Freibetrag bei privaten Veräußerungsgewinnen von jährlich 20 000 €. In der Schweiz, Belgien und den Niederlanden sind Veräußerungsgewinne gänzlich steuerfrei. Mit der Abgeltungsteuer auf laufende Kapitalerträge und realisierte Wertzuwächse soll alles einfacher, gerechter und unbürokratischer werden – so jedenfalls die Verheißung des Finanzministers. Bedauerlich nur, dass sich dies unter Kapitalanlegern noch nicht herumgesprochen hat. Nur jeder vierte Wertpapierbesitzer glaubt zu wissen, was mit dem Begriff „Abgeltungsteuer” gemeint ist. Das verwundert nicht, denn die Regelung der neuen Flat-Tax (25 % auf Alles) für Kapitalerträge und Kursgewinne ist alles andere als einfach und unbürokratisch. Der...