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FG Sachsen-Anhalt 20.12.2007 1 K 379/05, BBK 14/2008 S. 4796

Wann ist eine CNC-Maschine „neu” im Sinne des InvZulG?

Unternehmen in den neuen Bundesländern können Investitionszulage nach dem InvZulG 2007 nur für neue Wirtschaftsgüter beantragen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2007). Nach Auffassung des FG Sachsen-Anhalt schließt der Begriff „neu” sogar Anlagen aus, die nur als Ausstellungsstücke gedient haben, weil sie so in Betrieb gesetzt wurden, wie es ihrer Funktionsweise entspricht – auch wenn sie nicht zu Produktionszwecken eingesetzt wurden, sondern nur die elektronische Steuerung in Betrieb genommen wurde.