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Ermittlung des Teilwerts von GmbH-Anteilen
Überträgt der Inhaber des Besitzunternehmens Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft in zwei Übertragungsvorgängen auf einen Arbeitnehmer einmal unentgeltlich und einmal verbilligt, liegt insgesamt eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens vor, die mit dem Teilwert zu bewerten ist. Der Besitzunternehmer kann hinsichtlich des verbilligt übertragenen Anteils nicht einwenden, dass fremde Dritte einander nichts schenken würden und deshalb die vereinbarte Gegenleistung anzusetzen sei; denn dieser Grundsatz wird durch die unentgeltliche Übertragung des anderen Anteils an den Arbeitnehmer widerlegt (BFH-Az.: III R 79/07).
Hinweis: Bei der Ermittlung des Teilwerts von Anteilen an einer Betriebskapitalgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung k...