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Zulässigkeit der Außenprüfung bei einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Eine Außenprüfung bei einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist grundsätzlich zulässig: Weder die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters noch sein Auskunftsverweigerungsrecht stehen der Zulässigkeit der Außenprüfung entgegen (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO). Nach Ansicht des BFH würde das Gebot einer gleichmäßigen Besteuerung verletzt, wenn diese Berufsgruppen nicht geprüft werden dürften (§ 85 AO).
Hinweis: Seit einer Änderung des AEAO im Jahr 2000 gibt es keine Selbstbeschränkung der Finanzverwaltung mehr, auf die Erstellung von Kontrollmitteilungen bei Außenprüfungen bei zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträgern zu verzichten. Der BFH weist in seinem Urteil vom darauf hin, dass der Berufsträger vor der Erstellung der Kontrollmitteilung zu informieren ist und er ggf...