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FG Schleswig-Holstein 29.05.2008 3 K 27/08 , NWB direkt 28/2008 S. 10

Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Pkw

Eine nachträgliche technische Verbesserung i. S. von § 3c Abs. 1 Satz 1 KraftStG liegt nur vor, wenn der Pkw nach seiner Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wird.