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Mittelbarer Gesellschafterwechsel bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Veränderungen im Gesellschafterbestand der an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten Personengesellschaft sind stets als mittelbare Gesellschafterwechsel i. S. von § 1 Abs. 2a GrEStG zu berücksichtigen. Tz. 4.1 c des Erlasses des kommt insofern nicht zur Anwendung. An dieser Rechtsauffassung ändert auch das (BStBl 2005 II S. 649) nichts.