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BFH 01.04.2008 VII R 8/07, NWB direkt 28/2008 S. 9

Steuersatz für künstliche Gelenke

Zu sog. Schraubpfannen-Systemen, die als Hüftgelenkimplantate verwendet werden, gehörende Schraubpfanneneinsätze und Schraubpfannendeckel sind, wenn sie Gegenstand einer selbständigen Leistung sind, dem Regelsteuersatz unterliegende Teile künstlicher Gelenke.