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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 7

Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Heimbewohnern

Voraussetzungen einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG

Martin Hilbertz

In unserer alternden Gesellschaft verbringen immer mehr Menschen ihre letzten Lebensjahre in einem Heim. Aufgrund ihrer Einkünfte hat dieser Personenkreis vielfach noch eine Steuererklärung abzugeben. Jüngst haben sich sowohl die OFD Koblenz in ihrer als auch das FG Hamburg in seinem zur Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Heimbewohner geäußert. Nachfolgend wird ein Überblick über den aktuellen Meinungsstand gegeben.

Haushalt und dessen räumliche Abgrenzung

Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist u. a., dass das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis, die haushaltsnahe Dienstleistung bzw. die Handwerkerleistung in einem Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt bzw. erbracht wird. Durch das (Tz. 12) ist mittlerweile geklärt, dass eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann möglich ist, wenn sich der eigenständige und abgeschlossene Haushalt in einem Heim befindet.

Unter Heimen versteht man Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und andere gleichartige Einrichtungen. Ein Ha...