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BAG 26.06.2008 2 AZR 147/07, NWB 28/2008 S. 225

Arbeitsrecht | Unwirksamkeit der Änderungskündigung bei unverhältnismäßigen Forderungen

Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende – nicht notwendige – Änderungen vornehmen will (). Der – ordentlich unkündbare – Kläger war bei der beklagten Kirchengemeinde als Hausmeister in einem Gemeindehaus beschäftigt. Das Gemeindehaus wurde geschlossen. Die Beklagte bot dem Kläger daraufhin die Stelle eines Küsters in der Gemeindekirche unter der Bedingung an, dass er in die Küsterwohnung einzieht. Nachdem der Kläger dies abgelehnt hatte, wurde das Angebot bei gleichzeitiger Kündigung erneuert. Das Änderungsangebot nahm der Kläger nicht an. Nach Ansicht des Gerichts be...