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Mietrecht | Unwirksamer Ausschluss von Minderungsrechten wegen Mängeln in AGB
Eine vom Vermieter verwendete formularmäßige Klausel, wonach der Mieter von Gewerberaum gegenüber den Ansprüchen des Vermieters auf Mietzinszahlung kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache geltend machen kann, es sei denn, der Vermieter hat die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung wegen sonstiger Mängel vollständig ausschließt und dem Mieter auch kein bereicherungsrechtlicher Anspruch zur Rückforderung der Miete (§ 812 BGB) verbleibt. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam ( NWB UAAAC-81840).