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OLG Köln 06.11.2007 18 U 131/07, NWB 28/2008 S. 224

Gesellschaftsrecht | Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Gehaltsreduzierung in der Krise

In einer Krise der GmbH kann der Geschäftsführer verpflichtet sein, sein Gehalt zu kürzen (§ 87 Abs. 2 AktG in analoger Anwendung). Unterlässt er dies, kann sich hieraus ein Schadensersatzanspruch ergeben (). Im Streitfall ging das Gericht von einer Verschärfung der Krisensituation der Gesellschaft aus, weil diese kurzfristig den von ihr in Anspruch genommenen Kontokorrentkredit auf den durch Bürgschaft abgesicherten Betrag von 25 000 € zurückführen musste. In dieser Situation habe für dem Geschäftsführer Anlass bestanden, einer vorübergehenden – bis zur Rückführung des Kredits auf den vorgegebenen Betrag – Reduzierung seiner laufenden Bezüge zuzustimmen. Dabei sei auch die Halbierung des Gehalts (hier: auf 2 850 €/Monat) zumutbar, wenn der Geschäftsführer n...