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Brennpunkte des Investitionszulagenrechts
Neuerungen zum Begriff des Erstinvestitionsvorhabens
Der zweiteilige Beitrag befasst sich mit den Brennpunkten des Investitionszulagenrechts, insbesondere im Licht des aktuellen BMF-Schreibens zum InvZulG 2007 v. . Der vorliegende erste Teil geht zunächst auf den Vorhabensbegriff ein und untersucht anschließend Änderungen, die sich hinsichtlich der Tatbestandsvarianten der Erstinvestition im Vergleich zum InvZulG 2005 ergeben.
Begriff des „Vorhabens” im InvZulG 2007
Ein Erstinvestitionsvorhaben ist die Summe von in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die der Erlangung eines der unter § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 InvZulG genannten Ziele dienen. Grundsätzlich kann ein Vorhaben somit aus einer Einzelinvestition bestehen, aber auch aus mehreren Einzelmaßnahmen.
Abgrenzung von Vorhaben
Die Abgrenzung von Vorhaben ist zunächst im Zusammenhang mit „großen Investitionsvorhaben” i. S. der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013 (Regionalbeihilfeleitlinien v. , ABl EU C 54/13, Tz. 34) von Bedeutung, da diese für große Investitionsvorhaben herabgesetzte Beihilfehöchstsätze vorsehen und dies auch Auswirkungen auf die Investitionszulage haben kann.
Nach Ziff. 60 der Regionalbeihilfeleitlinien gilt ein Investitionsvorhaben als Einzelinvestition, wenn die Inves...