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FG München Urteil v. - 10 K 4915/06

Gesetze: EStG § 26 Abs. 1 S. 1, EStG § 26a, EStG § 26b

Dauerndes Getrenntleben nach dem Gesamtbild der Verhältnisse

Leitsatz

Ehegatten leben dauernd getrennt i. S. des § 26 Abs. 1 EStG, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die zum Wesen der Ehe gehörende Lebensgemeinschaft, d.h. die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft, und Wirtschaftsgemeinschaft, d.h. die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens, nicht mehr besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAC-83015

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