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BGH 04.03.2008 VI ZB 69/05, NWB direkt 27/2008 S. 11

Sorgfaltspflichten bei Fristeneintragung

Wenn ein Rechtsanwalt seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass eine korrekte Fristeintragung erfolgt.