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FG Düsseldorf 24.08.2007 12 K 6215/04 E, NWB direkt 27/2008 S. 5

Rechtmäßigkeit einer Besteuerung der Veräußerung von Aktien

Auch unter Geltung des UmwStG 1977 blieb die Steuerverhaftung einbringungsgeborener Anteile bei einer verschmelzenden Umwandlung bestehen, indem die Qualifikation als einbringungsgeborene Anteile auf die erworbenen Anteile überging. § 13 Abs. 3 UmwStG 1995 hat nur klarstellenden Charakter.