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Rechtmäßigkeit einer Besteuerung der Veräußerung von Aktien
Auch unter Geltung des UmwStG 1977 blieb die Steuerverhaftung einbringungsgeborener Anteile bei einer verschmelzenden Umwandlung bestehen, indem die Qualifikation als einbringungsgeborene Anteile auf die erworbenen Anteile überging. § 13 Abs. 3 UmwStG 1995 hat nur klarstellenden Charakter.