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Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehensforderungen bei Betriebsaufspaltung
Die Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen bemisst sich nach den Kriterien für die Teilwertabschreibung bei einer Betriebsaufspaltung. Bei einer Betriebsaufspaltung wird der Wert einer eigenkapitalersetzenden Darlehensforderung des Besitzunternehmens gegen das Betriebsunternehmen nicht durch die Substanz und Ertragsaussichten des Betriebsunternehmens, sondern durch dessen wirtschaftliche Bedeutung für die unternehmerische Betätigung von Besitz- und Betriebsunternehmen bestimmt.