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Rückstellung zur Bestandspflege bereits vermittelter Lebensversicherungen
Enthält eine Abschlussprovision nicht nur ein Entgelt für die Vermittlung einer Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags, ist für die Verpflichtung zukünftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden. Die Rückstellung ist mit einem Zinssatz von 5,5 % entsprechend der Laufzeit des einzelnen Lebensversicherungsvertrags abzuzinsen, soweit weder verzinsliche noch auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhende Verbindlichkeitsrückstellungen bestehen. Ein BMF-Schreiben, das einen Nichtanwendungserlass zum Gegenstand hat, kann Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH bewusst abweichenden Steuerbescheids nicht ausräumen. Bei der Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheid...