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Geschäftsführerhaftung bei Minderung der Bemessungsgrundlage
Die Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers ist auch dann ermessensgerecht, wenn feststeht, dass die Bemessungsgrundlage gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu mindern ist, jedoch nicht eindeutig festzustellen ist, dass der Zeitpunkt der Berichtigung in den Haftungszeitraum fällt.