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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 8

Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II steuerpflichtig

BFH stellt missverständliche Ausführung in älterem Urteil klar

Axel Höhmann

Nachdem der BFH in einer noch offen gelassen hatte, ob auch Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II der Gewerbesteuer bei einer Personengesellschaft unterliegen, hat er dies nun mit endlich klargestellt.

Sonderbetriebsvermögen

Zum Sonderbetriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die zwar im zivilrechtlichen Eigentum eines Mitunternehmers stehen, die jedoch geeignet und dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (sog. Sonderbetriebsvermögen I) oder die der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft dienen (sog. Sonderbetriebsvermögen II).

Die Entscheidung v.

In seiner hatte der BFH zwar entschieden, dass in den Gewerbeertrag einer Personengesellschaft auch der Gewinn eines Gesellschafters aus seinem Sonderbetriebsvermögen I einzubeziehen sei. Ob dies jedoch auch für Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gilt, hatte er seinerzeit ausdrücklich offen gelassen. Dabei lag dem Sachverhalt des damaligen Urteils ein Sachverhalt – Beteiligung eines Gesellschafters an ei...